- Aus einer Musikproduktion leiten sich Verlagsrechte und Tonträgerauswertungsrechte ab

- Die Bindung aller Rechte an der Filmmusik beim Produzenten bildet die notwendige Grundlage für die wirtschaftliche Auswertung und Vermarktung der Musik

- Für die kompetente Entwicklung und Kontrolle kann ggf. ein Music Supervisor eingestellt werden

- Für Kino- und Werbeproduktionen, sowie alle nicht 100%-igen Auftragsproduktionen sind die Nutzungsrechte an Komposition und Aufnahme zu erwerben

- Im Hinblick auf die Freistellung von Ansprüchen Dritter seitens Sender bei Auftragsproduktionen ist dringend eine Prüfung der musikrechtlichen Situation bei Zweitverwertungen im TV-Bereich anzuraten