- Aus einer Musikproduktion leiten sich Verlagsrechte und Tonträgerauswertungsrechte ab
- Die Bindung aller Rechte an der Filmmusik beim Produzenten bildet die notwendige
Grundlage für die wirtschaftliche Auswertung und Vermarktung der Musik
- Für die kompetente Entwicklung und Kontrolle kann ggf. ein Music Supervisor eingestellt
werden
- Für Kino- und Werbeproduktionen, sowie alle nicht 100%-igen Auftragsproduktionen sind
die Nutzungsrechte an Komposition und Aufnahme zu erwerben
- Im Hinblick auf die Freistellung von Ansprüchen Dritter seitens Sender bei Auftragsproduktionen ist dringend eine Prüfung der musikrechtlichen Situation bei Zweitverwertungen
im TV-Bereich anzuraten